Angeln in Schönberg
Jedes Jahr kommen viele Angler nach Schönberg. Diese Angler müssen sich jedoch an verschiedene Regeln halten.
Von der Seebrücke ist das Angeln nur vom 01.11. – 14.03. zwischen 20 Uhr und 6 Uhr gestattet. Vom 15.03. – 31.10. ist das Angeln untersagt. Einen entsprechenden Aushang findet man auch an dem Schaukasten an der Seebrücke.
Jahresfischereischein
Jeder Angler muss ab dem 13. Lebensjahr einen gültigen Jahresfischereischein besitzen um angeln zu dürfen. Diesen Schein muss ein Angler immer bei sich führen.
Eine zweite Möglichkeit ist das Angeln in Teilen der Auen in Schönberg und im Barsbeker See. Hierfür benötigt man einen gültigen Jahresfischereischein. Außerdem braucht man eine Angelkarte für diese Gewässer. So eine Karte bekommt man im Tourist-Service am Schönberger Strand oder in Kalifornien. Es gibt die Möglichkeit eine Wochen-, Monats-, oder Jahreskarte käuflich zu erwerben. Kinder unter 13 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen mit einem gültigen Jahresfischereischein angeln.
Bitte beachten: Sollte der Jahresfischereischein nicht vom Land Schleswig-Holstein ausgestellt sein, braucht man zusätzlich einen Ergänzungsschein. Diesen bekommt man im Rathaus in Schönberg beim Ordnungsamt.
Der Tourist-Service Ostseebad Schönberg hat zu diesem Thema einen Flyer entworfen. Den Flyer bekommt man in den beiden Dienststelle des Tourist-Services, im Rathaus, im Internet und bei uns im Büro.